| WaffenbesitzkarteDie Waffenbesitzkarte oder WBK ist  die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Sie berechtigt 
                                            nicht zum Beisichtragen (Führen). Grundsätzlich müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden:
 1) Mindestalter: 18 bzw 21 Jahre je nach Waffentyp.
 2) Zuverlässigkeit:  Saubere Strafakte der letzten 10 Jahre, keine Drogenkarriere usw
 3) Anerkanntes Bedürfnis: Bescheinigung des Sportvereins oder Sammlergutachten. Wenn Ihnen 4-mm Waffen 
                                            genügen, brauchen Sie kein Bedürfnis nachzuweisen.
 4) Sachkundenachweis: Das ist unsere Sache. Wir führen die erforderliche Ausbildung und Staatlich Anerkannte 
                                            Prüfung für Waffenbesitzer im eigenen Hause durch
 
 Waffenschein gross
 Der Waffenschein berechtigt zum Beisichtragen (Führen) 
                                            von Schusswaffen ausserhalb der eigenen vier Wände. Die Voraussetzungen sind:
 1) Mindestalter: 21 Jahre
 2) Zuverlässigkeit:  Saubere Strafakte der letzten 10 Jahre, keine Drogenkarriere usw
 3) Anerkanntes Bedürfnis: Ein Bedürfnis wird nur anerkannt bei besonders gefährdeten Personen und bei Mitarbeitern der Sicherheitsbranche wie Geldboten, Personenschützern, Wachmännern usw
 4) Sachkundenachweis: Das ist unsere Sache. Wir führen die erforderliche Ausbildung und Staatlich Anerkannte Prüfung für Waffenträger im eigenen Hause durch. Natürlich ist unser Staatlich Anerkanntes Zeugnis der Waffenschein-Sachkunde auch eine erstklassige Empfehlung falls Sie sich im Sicherheitsgewerbe um eine Anstellung bewerben möchten.
 SprengstoffscheinDie Erlaubnis nach §27 SprengG berechtigt zu Erwerb, Besitz und Verwenden von Treibladungsmitteln. Wird 
                                            benötigt zum Wiederladen von Patronen, zum Vorderlader-Schiessen und zum Böllern.
 1) Mindestalter: 21 Jahre
 2) Zuverlässigkeit:  Saubere Strafakte der letzten 10 Jahre, keine Drogenkarriere 
                                            usw. Die Zuverlässigkeit wird schon vor dem Kurs durch das sogenannte Unbedenklichkeitszeugnis Ihrer Sprengstoffbehörde nachgewiesen.
 3) Anerkanntes Bedürfnis: Ein Bedürfnis wird am einfachsten 
                                            nachgewiesen durch Mitgliedschaft in einem entsprechenden Schützen- oder Traditionsverein. Bei Jägern genügt der Jagdschein als Bedürfnis zum Wiederladen.
 4) Sachkundenachweis: Das ist unsere Sache. Wir führen die erforderliche Ausbildung und Staatliche Prüfung nach SprengG durch.
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